Trafik Rückl e.U. Bürmoos
Konzessioniertes Tabakfachgeschäft und offizielle Lotterie-Annahmestelle im Fachmarktzentrum Bürmoos. Bereitstellung von Tabakwaren, E-Zigaretten, Presseerzeugnissen, Grußkarten, elektronischem Guthaben (E-Loading) und staatlichen Lotteriespielen.
Gesetzlich geregeltes Sortiment und Dienstleistungen eines konzessionierten Tabakfachgeschäfts.
Verkauf von Zigaretten, Feinschnitt, Pfeifentabak sowie Zigarren. Letztere werden in einem klimatisierten Humidor gelagert, um die gesetzlichen Qualitätsstandards und die Luftfeuchtigkeit einzuhalten.
Sortiment an E-Zigaretten, Einweg- und Mehrweg-Vapes (z. B. SALT) sowie Tabakerhitzern und zugehörigen Verbrauchsmaterialien (IQOS, TEREA, HEETS).
Tabakfreie Nikotinpouches (Nicopods) in verschiedenen Stärken und Ausführungen für den rauchfreien Konsum.
Offizielle Annahmestelle der Österreichischen Lotterien. Durchführung von Lotto 6 aus 45, EuroMillions, Toto, EuroDreams, Rubbellosen, Brieflosen, Klassenlotterie sowie Tipp3-Sportwetten.
Angebot an in- und ausländischen Tageszeitungen, Wochenzeitungen, Magazinen, Fachzeitschriften und Rätselheften.
Sortiment an Glückwunschkarten, Geschenktaschen, Verpackungsmaterialien sowie elektronische Guthaben-Bons (E-Loading) für Mobilfunk und Online-Dienste.
Übersicht der gesetzlichen Öffnungszeiten, der Anfahrt und der Unternehmensdaten.
Wöchentliche Geschäftszeiten für den Erwerb von Tabakwaren und Dienstleistungen.
Geografische Lage und Zugänglichkeit des Tabakfachgeschäfts.
Offizielle Unternehmensinformationen und regulatorische Angaben im Rahmen des österreichischen Tabakmonopols.
Zur Einhaltung des Werbe- und Versandhandelsverbots ist kein Kontaktformular eingerichtet. Die Erbringung aller Dienstleistungen erfolgt ausschließlich vor Ort.
Inhaber: Franz-Josef Götzendorfer
Fachmarktzentrum Bürmoos
Ignaz-Glaser-Straße 46, 5111 Bürmoos, Österreich
Direkt am FMZ Bürmoos neben dem Pennymarkt und der Apotheke. Barrierefrei zugänglich mit kostenfreien Kundenparkplätzen direkt vor dem Eingang.
Wir nehmen Jugendschutz ernst. Die Abgabe von Tabakwaren und Nikotinprodukten erfolgt ausnahmslos erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (Altersnachweis erforderlich).